Häusliche Krankenpflege - Zu den Qualifikations-anforderungen einer stellvertretenden Pflegedienstleitung SGB V § 132, § 132a Abs. 1 und Abs. 2; vorläufige Ausbildungsund Prüfungs…
PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 9 · S. 586 bis 591
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach§ 132a Abs. 1 Satz 1 SGBV sollen die Spitzenverbände der Krankenkassen und die für die Wahrnehmung der Interessen von Pflegediensten mapgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene unter Berücksichtigung der Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V gemeinsam Rahmenempfehlungen über die einheitliche Versorgung mit häuslicher Krankenpflege abgeben. Begründet wurde die gesetzliche Regelung mit dem Hinweis, dass dadurch im gesamten Bundesgebiet eine qualitativ gleichwertige Versorgung erreicht wer-den soll (BT-Drucks. 13/7264 S. 68). Bei den nach § 132a Abs. 1 Satz 1 SGB V i. V. m. § 92 Abs. 1 Satz 2 N…