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Zur Anerkennung eines Ereignisses (hier: Verkehrsunfall) als ArbeitsunfallSGB VII § 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 9 · S. 592 bis 599
Dokument
153729
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landessozialgericht hatte mithin die Rechtsfrage zu entscheiden, ob der Verkehrsunfall vom 06.12.2007 als Arbeitsunfall im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII an-zuerkennen ist. Dies wiederum setzt die Klärung der Rechtsfrage voraus, ob zwischen dem Zurücklegen des in Rede stehenden Wegs und der versicherten Tätigkeit ein innerer Zusammenhang gegeben ist.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
UNFALL
ANERKENNUNG
VERSICHERUNGSSCHUTZ
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
Rechtsfrage
Verkehrsunfall
Landessozialgericht
Hatte
Mithin
Entscheiden
Arbeitsunfall
Sinne
An-Zuerkennen
Wiederum