CareLit Fachartikel
Zur Entziehung einer gewährten Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 %
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 9 · S. 600 bis 612
Dokument
153730
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Ausmaß, um welches die normale physische oder psychische Fähigkeit eines Arbeitnehmers nach einem Arbeitsunfall oder infolge einer Berufskrankheit im Erwerbsleben gemindert ist, wird als »Minderung der Erwerbsfähigkeit« (MdE) bezeichnet. Dieser ist ein Rechtsbegriff aus der gesetzlichen Unfallversicherung, der weder mit der Arbeitsunfähigkeit verwechselt werden darf, da diese ein Begriff der gesetzlichen Krankenversicherung ist, noch mit der Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Schlagworte
HEPATITIS
GUTACHTEN
BERUFSKRANKHEIT
UNFALLVERSICHERUNG
AKTIVITÄT
RENTE
HÖHE
GESUNDHEITSZUSTAND
BERUFSKRANKHEITEN
UNTERLAGEN
IMMUNITÄT
SYNDROM
PROLAKTINOM
HYPOPHYSE
HÄMANGIOM
BIOCHEMIE