CareLit Fachartikel

Zur Entziehung einer gewährten Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 %

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 9 · S. 600 bis 612

Dokument
153730
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
600 bis 612
Erschienen: 2014-09-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Ausmaß, um welches die normale physische oder psychische Fähigkeit eines Arbeitnehmers nach einem Arbeitsunfall oder infolge einer Berufskrankheit im Erwerbsleben gemindert ist, wird als »Minderung der Erwerbsfähigkeit« (MdE) bezeichnet. Dieser ist ein Rechtsbegriff aus der gesetzlichen Unfallversicherung, der weder mit der Arbeitsunfähigkeit verwechselt werden darf, da diese ein Begriff der gesetzlichen Krankenversicherung ist, noch mit der Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung.

Schlagworte

HEPATITIS GUTACHTEN BERUFSKRANKHEIT UNFALLVERSICHERUNG AKTIVITÄT RENTE HÖHE GESUNDHEITSZUSTAND BERUFSKRANKHEITEN UNTERLAGEN IMMUNITÄT SYNDROM PROLAKTINOM HYPOPHYSE HÄMANGIOM BIOCHEMIE