Zum Abschluss einer (neuen) Leistungsund Prüfungs-vereinbarung für den Leistungsbereich »Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung«
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 9 · S. 613 bis 618
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf Antrag der Klägerin schlössen die Beteiligten erst-mals am 20729. 12. 2006 mit Wirkung ab 01. 01. 2007 eine Leistungsund Prüfungsvereinbarung (LPV) ge-mäß § 75 SGB XII für den Leistungsbereich »Ambu-lant Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinde-rung«. Am selben Tag schlössen sie eine entsprechende Vergütungsvereinbarung, die bis zum 31. 12. 2008 befristet war. In diesen Vereinbarungen firmierte die Klägerin unter dem Namen »BeWo Netzwerk B. -E. -T. « Am 31. 10/18. 11. 2007 schlössen die Beteiligten mit Wirkung ab 01. 12. 2007 eine neue LPV ab; zugleich trafen sie eine entsprechende Vergütungsvereinbarung, d…