CareLit Fachartikel
Schlichtungsausschüsse: Viel Aufwand ohne Nutzen
Gagzow, W.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2014 · Heft 1 · S. 935
Dokument
153765
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nun hat das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 8. Oktober 2014 (Aktenzeichen B 3 KR 7/14 R) eine weitreichende Grundsatzentscheidung getroffen: Es hat entschie-den, dass die Erhebung einer sozialgerichtlichen Klage zulässig ist, solange weder die Schiedsstelle noch der Schlichtungsausschuss den Krankenkassen und Krankenhäusern ver-bindlich angezeigt haben, wer im jeweiligen Bundesland die Schlichtung durchführt und dass dieses Gremium talsächlich handlungsfähig ist.
Schlagworte
MECKLENBURG-VORPOMMERN
POLITIK
SELBSTVERWALTUNG
URTEIL
SCHIEDSSTELLE
MITARBEITER
KRANKENHÄUSER
ES
STEUERN
PATIENTEN
TRAGEN
HOFFNUNG
führen und wirtschaften im Krankenhaus
Melsungen