BGH erlaubt Krankenhauskooperationen bei Versorgungsmanagement
Kuhlmann, J.-M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2014 · Heft 1 · S. 978 bis 981
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Leistungserbringer im System der gesetzlichen (Krankenversicherung sind gegenüber den Patienten verpflichtet, Probleme beim Übergang von einem in einen anderen Versorgungsbereich zu lösen. Das gilt speziell auch für die Folgebehandlung nach der Entlassung eines Patienten aus dem Krankenhaus. In diesem Zusammenhang sind Krankenhäuser zum Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit Apotheken berechtigt, die dem Patienten noch am Krankenbett die nach der Entlassung benötigten Arzneimittel zur Verfügung stellen. Dem stehen weder das Apothekengesetz noch das Apothekerberufsrecht entgegen. Die Vermeidung von Gesu…