CareLit Fachartikel

Therapiehinweise des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen im Vergleich

Tschammler, D.; Koch, S.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 445 bis 451

Dokument
153799
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Tschammler, D.; Koch, S.;
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
445 bis 451
Erschienen: 2014-10-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

„Die Vertragsärzte sind bei verordnungsfähigen Leistungen insgesamt und insbesondere im Arzneimittelbereich angesichts des kaum transparenten Produktangebotes auf Informationen und Hinweise über deren Preiswürdigkeit und therapeutischen Nutzen angewiesen. Diese Erkenntnis hat den Gesetzgeber im Jahre 2001 .dazu veranlasst, Therapiehinweise nach § 73 Abs. 8 SGBV zur „Pflichtaufgabe (BT-Drs. 14/7170, S. 13) der Kassenärztlichen Vereinigungen („KV), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung („KIW), der Krankenkassen („KK) und ihrer Verbände zu erklären. Daneben ist der Gemeinsame Bundesausschuss („G-BA) befugt, selbst…

Schlagworte

URTEIL ERLASS KOCH ENTSCHEIDUNG ARZNEIMITTEL RECHTSPRECHUNG LONDON PRAXIS PATIENTEN RECHTSANWÄLTE ARZNEIMITTELTHERAPIE RICHTLINIE BERATUNG WISSENSCHAFT PERSONEN ORGANISATIONEN