Therapiehinweise des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen im Vergleich
Tschammler, D.; Koch, S.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 445 bis 451
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Die Vertragsärzte sind bei verordnungsfähigen Leistungen insgesamt und insbesondere im Arzneimittelbereich angesichts des kaum transparenten Produktangebotes auf Informationen und Hinweise über deren Preiswürdigkeit und therapeutischen Nutzen angewiesen. Diese Erkenntnis hat den Gesetzgeber im Jahre 2001 .dazu veranlasst, Therapiehinweise nach § 73 Abs. 8 SGBV zur „Pflichtaufgabe (BT-Drs. 14/7170, S. 13) der Kassenärztlichen Vereinigungen („KV), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung („KIW), der Krankenkassen („KK) und ihrer Verbände zu erklären. Daneben ist der Gemeinsame Bundesausschuss („G-BA) befugt, selbst…