CareLit Fachartikel
Markenmäßige Benutzung (L-Thyrox)
Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 478 bis 484
Dokument
153804
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch bei Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes aus dem Gebiet des Kcnnzcichenrechts ist bei der Prüfung der Dringlichkeit in arbeitsteiligen Unternehmen die Kenntnis der für die Ermittlung oder Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zuständigen Mitarbeiter maßgeblich, von denen nach ihrer Funktion erwartet werden darf, dass sie die Wettbewcrbsrclcvanz des Verhaltens erkennen und ihre Kenntnis an die weitergeben, die im Unternehmen zu Entscheidungen über das Einleiten entsprechender Maßnahmen befugt sind.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
UNTERNEHMEN
APOTHEKER
ARZNEIMITTEL
GENERIKA
ZEIT
DEUTSCHLAND
HANDEL
VERZÖGERUNG
VERSICHERUNG
LITERATUR
PERSONEN
BEURTEILUNG
VERSTÄNDNIS