CareLit Fachartikel

Markenmäßige Benutzung (L-Thyrox)

Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 478 bis 484

Dokument
153804
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
478 bis 484
Erschienen: 2014-10-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Auch bei Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes aus dem Gebiet des Kcnnzcichenrechts ist bei der Prüfung der Dringlichkeit in arbeitsteiligen Unternehmen die Kenntnis der für die Ermittlung oder Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zuständigen Mitarbeiter maßgeblich, von denen nach ihrer Funktion erwartet werden darf, dass sie die Wettbewcrbsrclcvanz des Verhaltens erkennen und ihre Kenntnis an die weitergeben, die im Unternehmen zu Entscheidungen über das Einleiten entsprechender Maßnahmen befugt sind.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG UNTERNEHMEN APOTHEKER ARZNEIMITTEL GENERIKA ZEIT DEUTSCHLAND HANDEL VERZÖGERUNG VERSICHERUNG LITERATUR PERSONEN BEURTEILUNG VERSTÄNDNIS