Im Endspurt noch entscheidende Änderungen
SCHRADER, S.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 1 · S. 3
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei den Pflegesatz Verhandlungen können die Pflegeeinrichtungen künftig ihre tariflichen Personalkosten in vollem Umfang geltend machen. Das sieht der Änderungsantrag zum Pflegestärkungsgesetz vor, dem auf Initiative der SPD von den Koalitionsfraktionen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zugestimmt wurde. „Die Bezahlung tarifvertrag-lich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann dabei nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden, heißt es jetzt im Pflege Stärkung sge setz, das am vergangenen Freitag im Bundestag verabschiedet wurde.