CareLit Fachartikel

Im Endspurt noch entscheidende Änderungen

SCHRADER, S.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 1 · S. 3

Dokument
153811
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
SCHRADER, S.;
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 17
Seiten
3
Erschienen: 2014-10-24 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Bei den Pflegesatz Verhandlungen können die Pflegeeinrichtungen künftig ihre tariflichen Personalkosten in vollem Umfang geltend machen. Das sieht der Änderungsantrag zum Pflegestärkungsgesetz vor, dem auf Initiative der SPD von den Koalitionsfraktionen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zugestimmt wurde. „Die Bezahlung tarifvertrag-lich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann dabei nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden, heißt es jetzt im Pflege Stärkung sge setz, das am vergangenen Freitag im Bundestag verabschiedet wurde.

Schlagworte

PERSONALKOSTEN UNTERNEHMEN ANERKENNUNG BETREUUNG GEWERKSCHAFT KOSTEN BERLIN RECHTSPRECHUNG FREIHEIT POLITIK ES GESUNDHEITSPOLITIK DEUTSCHLAND Care konkret Hannover