Änderungen bei der Anzeige von Geburten und Sterbefällen
Leitner, B.; · Österreichische Ärztezeitung, Wien · 2014 · Heft 1 · S. 34 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Anzeige der Geburt wird in §9 des Personenstandsgesetzes (BGB!. Nr. 10/2013) geregelt und sieht nun die elektronische Übermittlung der Anzeige an das Zentrale Personenstandsregister vor. Ebenso können die Daten, die gemäß Hebammengesetz an die Statistik Austria zu übermitteln sind, elektronisch in verschlüsselter Form im Wege des ZPR übermittelt werden. Nur wenn die technischen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung der Anzeige und der Statistikdaten nicht gegeben sind, ist weiterhin eine Übermittlung in Papierform möglich. In jedem Fall kann die Datenübermittlung sowohl für die Anzeige als auch…