Der erste Aufschlag ist gemacht
Rieser, S.; Osterloh, F.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2014 · Heft 1 · S. 1459
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wie mehrfach von Gröhe ange-kündigt, sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Terminservicestellen einrichten. Deren Mitarbeiter müssen Patienten mit einer Überweisung innerhalb einer Woche einen Termin nennen, der maximal vier Wochen später liegt. Ausnahme: „Einer Überweisung bedarf es nicht, wenn ein Behandlungstermin bei einem Augenarzt, Frauenarzt oder Kinderarzt zu vermitteln ist. Im Bundesmantelvertrag sollen Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband festlegen, welche Entfernung zum Arzt Patienten bei dieser Termin Vermittlung zuzumuten ist - aber auch, wann es keinen medizinis…