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Der erste Aufschlag ist gemacht

Rieser, S.; Osterloh, F.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2014 · Heft 1 · S. 1459

Dokument
153853
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Rieser, S.; Osterloh, F.;
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 111
Seiten
1459
Erschienen: 2014-10-17 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Wie mehrfach von Gröhe ange-kündigt, sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Terminservicestellen einrichten. Deren Mitarbeiter müssen Patienten mit einer Überweisung innerhalb einer Woche einen Termin nennen, der maximal vier Wochen später liegt. Ausnahme: „Einer Überweisung bedarf es nicht, wenn ein Behandlungstermin bei einem Augenarzt, Frauenarzt oder Kinderarzt zu vermitteln ist. Im Bundesmantelvertrag sollen Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband festlegen, welche Entfernung zum Arzt Patienten bei dieser Termin Vermittlung zuzumuten ist - aber auch, wann es keinen medizinis…

Schlagworte

BAUPLANUNG MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM GESETZ KRANKENVERSICHERUNG ANERKENNUNG ANPASSUNG BERLIN PATIENTEN HAUSÄRZTE PRAXIS KRANKENHÄUSER REHABILITATION Deutsches Ärzteblatt Köln