Gröhe hat vielen zugehört
Rieser, S.; Osterloh, F.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2014 · Heft 1 · S. 1506 bis 1507
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Selektivverträge waren ein Thema, das den früheren Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) schnell auf die Palme bringen konnte. Der Wettbewerb zwischen Kollektivund Selektivvertragssystem sei unfair, kritisierte Dr. med. Andreas Köhler immer wieder. Bei einer Veranstaltung 2010 schimpfte er: „Wie sollen wir attraktive Vertragspartner sein, wenn wir Regressprüfungen durchfuhren müssen, während diese Dinge in Selektivverträgen nicht enthalten sind? Köhler blieb auch dabei, dass das, was sich in kleinen Selektivverträgen bewährt habe, im großen Kollektivvertrag angeboten werden müsse - u…