Langfristig statt temporär
Richter-Kuhlmann, E.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2014 · Heft 1 · S. 1517
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Künftig soll der Bund wieder dauerhaft die Forschung an den Hochschulen finanziell fördern können. Dies hat das Kabinett bereits im Sommer beschlossen und auch der Bundesrat signalisierte Mitte September seine Zustimmung. Der Bundestag beriet am 10. Oktober nun erstmalig über die dazu notwendige Grundgesetzänderung, konkret über die Änderung des Art. 91 b des Grundgesetzes. Das dort festgelegte Kooperationsverbot ist es nämlich, das den Bund seit der Föderalismusreform 2006 daran hindert, Projekte in Wissenschaft und Forschung langfristig finanziell zu fördern. Derzeit kann er nur zeitlich begrenzte Projekte an…