CareLit Fachartikel
Im Zweifel das Leben erhalten
Warntjen, M.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2014 · Heft 1 · S. 1520 bis 1521
Dokument
153873
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Staatsanwaltschaft Deggendorf sah den Notarzt dagegen verpflichtet, den hilfsbedürftigen Patienten zu versorgen. Da dieser bei der ge-botenen sofortigen Behandlung „einen nicht nur unerheblichen Zeit-raum überlebt hätte, sei die Wei-gerung auch im Rechtssinne kausal für seinen Tod gewesen. Die Anklage lautete auf vorsätzliche Tötung durch Unterlassen, bedroht nach § 212 Abs. 1 Strafgesetzbuch mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
NOTARZT
SUIZID
BUNDESGERICHTSHOF
TOD
HILFE
LEBEN
PATIENTEN
WOHNUNG
HAND
LEISTE
ES
ANGST
VERHALTEN
HOFFNUNG
PRAXIS