Verdeckte Medikamentengabe im Heim ist nicht zulässig
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 11 · S. 26 bis 27
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gericht lehnte Antrag auf Zwangsmaßnahme abDas Landgericht (LG) Lübeck hat den Antrag des gesetzlichen Betreuers eines Heimbewohners auf Genehmigung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme in Form der verdeckten Medikamentengabe abgelehnt. Der betreute Heimbewohner litt aufgrund eines langjährigen Alkoholabusus an einem Korsakow-Syndrom sowie einer koronaren Herzerkrankung, arteriellem Bluthochdruck und Diabetes mellitus. Der Bewohner war nur bereit, sich Insulin durch Injektion in den Bauchbereich verabreichen zu lassen. Weitere verordnete Medikamente könne man ihm erst im Fall der Bewusst-losigkeit geben, so der Betro…