Thüringer Nachzügler - jetzt gilt das neue Heimgesetz
Bachern, J.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 11 · S. 36 bis 39
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur Abgrenzung gegenüber stationären Einrichtungen kommt es auf den Zweck an, Pflegeoder Betreuungsbedürftigen das Leben im gemeinsamen Haushalt und gleichzeitig die Inanspruchnahme externer Pflegeund Betreuungsleistungen gegen Entgelt zu ermöglichen. Darüber hinaus müssen WGs baulich, organisatorisch und wirtschaftlich selbstständig und dürfen kein Bestandteil einer stationären Einrichtung sein. Erst von drei Personen an besteht eine WG, mehr als zwölf Bewohner darf sie nicht haben. Im gleichen Gebäude oder in unmittelbarer räumlicher Nähe dürfen die selben Initiatoren nicht mehr als 24 Wohnplätze anbieten. Weg…