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AZUBI-Einsatz: So wird es ein Erfolg auf beiden Seiten

SAUSEN, P.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2014 · Heft 11 · S. 32 bis 33

Dokument
153900
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
SAUSEN, P.;
Ausgabe
Heft 11 / 2014
Jahrgang 23
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2014-11-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Die Ausbildung in der Altenpflege soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind. So regelt es § 3 Abs. i des Altenpflegegesetzes (AltPfleG). Die Ausbildung erschöpft sich dabei nicht in der Vermittlung des Prüfungsstoffes für die praktischen Prüfungen. Sie hat auch den Zweck, den Pflegeschüler mit den täglichen Betriebsabläufen möglichst wirklichkeitsnah vertraut zu machen. Deshalb dürfen dem Pflegeschüler alle im Rahmen des Berufsbildes üblichen Arbeiten…

Schlagworte

AUSBILDUNG PFLEGESCHÜLER PFLEGEGELD RECHT FAMILIE PFLEGEDIREKTOR ALTENPFLEGE BERATUNG MENSCHEN AUSBILDUNGSSTAND PERSONEN ES ARBEITSPLATZ UNTERRICHT LERNEN BERLIN