CareLit Fachartikel

Erlaubt oder nicht? Blutabnahme durch Hebammen

Hirschmüller, A.-K.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2014 · Heft 11 · S. 1057 bis 1059

Dokument
153918
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammenforum, Karlsruhe
Autor:innen
Hirschmüller, A.-K.;
Ausgabe
Heft 11 / 2014
Jahrgang 15
Seiten
1057 bis 1059
Erschienen: 2014-11-01 00:00:00
ISSN
1611-4566
DOI

Zusammenfassung

Die Tätigkeiten von Hebammen sind auf europarechtlicher Ebene zuletzt in Art. 42 der Richtlinie 2005/34/EG festgelegt worden. Die Blutentnahme in eigener Verantwortung wird weder im Tätigkeitskatalog noch in den europäischen Richtlinien ausdrücklich erwähnt. Grund dafür ist die Tatsache, dass die Richtlinien — ganz ihrem Charakter als Norm folgend - die erlaubten Tätigkeiten nicht einzeln benennen, sondern nur allgemein umschreiben. Daher muss im Wege der Auslegung ermittelt werden, ob die Blutentnahme von den nur allgemeinen Beschreibungen mit umfasse ist.

Schlagworte

BLUTENTNAHME BERUFSORDNUNG SCHWANGERSCHAFT HEBAMME RICHTLINIE RISIKOSCHWANGERSCHAFT CHARAKTER BEOBACHTUNG DEUTSCHLAND BERLIN ES DIAGNOSTIK BERUFSAUSÜBUNG ENTSPANNUNG Hebammenforum Karlsruhe