CareLit Fachartikel
Erlaubt oder nicht? Blutabnahme durch Hebammen
Hirschmüller, A.-K.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2014 · Heft 11 · S. 1057 bis 1059
Dokument
153918
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Tätigkeiten von Hebammen sind auf europarechtlicher Ebene zuletzt in Art. 42 der Richtlinie 2005/34/EG festgelegt worden. Die Blutentnahme in eigener Verantwortung wird weder im Tätigkeitskatalog noch in den europäischen Richtlinien ausdrücklich erwähnt. Grund dafür ist die Tatsache, dass die Richtlinien — ganz ihrem Charakter als Norm folgend - die erlaubten Tätigkeiten nicht einzeln benennen, sondern nur allgemein umschreiben. Daher muss im Wege der Auslegung ermittelt werden, ob die Blutentnahme von den nur allgemeinen Beschreibungen mit umfasse ist.
Schlagworte
BLUTENTNAHME
BERUFSORDNUNG
SCHWANGERSCHAFT
HEBAMME
RICHTLINIE
RISIKOSCHWANGERSCHAFT
CHARAKTER
BEOBACHTUNG
DEUTSCHLAND
BERLIN
ES
DIAGNOSTIK
BERUFSAUSÜBUNG
ENTSPANNUNG
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