CareLit Fachartikel

Recht auf freie Wahl des Geburtsortes auf europäischer Ebene gestärkt?

Hirschmüller, A.-K.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2014 · Heft 11 · S. 1076 bis 1077

Dokument
153922
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammenforum, Karlsruhe
Autor:innen
Hirschmüller, A.-K.;
Ausgabe
Heft 11 / 2014
Jahrgang 15
Seiten
1076 bis 1077
Erschienen: 2014-11-01 00:00:00
ISSN
1611-4566
DOI

Zusammenfassung

Die freie Wahl des Geburtsortes ist ein anerkanntes Menschenrecht. Dies steht spätestens seit dem Jahr 2010 fest, in dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Urteil (Ternovszky vs. Ungarn1, siehe Kasten unten) bestätigte, dass das Recht auf Achtung des Privatund Familienlebens des Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention2 auch das Recht auf freie Geburtsortswahl schützt. Dieses Recht beinhalte auch, dass fachliche Hilfe bei der Geburt rechtlich möglich sein müsse.

Schlagworte

URTEIL RECHT HEBAMME GERICHT UNGARN RICHTLINIE HOFFNUNG MENSCHENRECHTE INTERNET HAUSGEBURT KIND PLAZENTA RECHTSPRECHUNG POLYSACCHARIDE BAKTERIEN TELEFON