CareLit Fachartikel
Recht auf freie Wahl des Geburtsortes auf europäischer Ebene gestärkt?
Hirschmüller, A.-K.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2014 · Heft 11 · S. 1076 bis 1077
Dokument
153922
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die freie Wahl des Geburtsortes ist ein anerkanntes Menschenrecht. Dies steht spätestens seit dem Jahr 2010 fest, in dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Urteil (Ternovszky vs. Ungarn1, siehe Kasten unten) bestätigte, dass das Recht auf Achtung des Privatund Familienlebens des Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention2 auch das Recht auf freie Geburtsortswahl schützt. Dieses Recht beinhalte auch, dass fachliche Hilfe bei der Geburt rechtlich möglich sein müsse.
Schlagworte
URTEIL
RECHT
HEBAMME
GERICHT
UNGARN
RICHTLINIE
HOFFNUNG
MENSCHENRECHTE
INTERNET
HAUSGEBURT
KIND
PLAZENTA
RECHTSPRECHUNG
POLYSACCHARIDE
BAKTERIEN
TELEFON