Zulässiger Zusammenschluss zur gemeinsamen Ausübung des Arztberufs UWG §4 Nr. 11; Berufsordnung für Ärzte der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Gesundheit und Pflege, Köln · 2014 · Heft 11 · S. 195 bis 196
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bestimmung des § 18 Abs. 1 Satz 3 Fall 1 der Berufs-ordnung für Ärzte der Landesärztekammer Baden-Württemberg, wonach eine Umgehung des §31 der Berufsord-nung und damit kein gemäß § 18 der Berufsordnung zulässiger Zusammenschluss zur gemeinsamen Aus-übung des Arztberufs insbesondere dann vorliegt, wenn sich der Beitrag des Arztes auf das Erbringen medizinisch-technischer Leistungen auf Veranlassung der übrigen Mitglieder einer Teil-Berufsausübungsgemeinschaft beschränkt, ist mit der durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleiste-ten Berufsausübungsfreiheit unvereinbar und deshalb nichtig.