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Vorrang von Gesetz und Tarifvertrag bei einer Dienstvereinbarung

Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 11 · S. 419 bis 423

Dokument
153948
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2014
Jahrgang 57
Seiten
419 bis 423
Erschienen: 2014-11-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der An tragsteiler, der Gesamtpersonalrat der X-Universität, und die Beteiligte zu 1, die Kanzlerin der vorgenannten Universität, streiten über Durchführung und Auslegung von Nr. 4.2.1. der zwischen beiden geschlossenen Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit in der Zentralen Universitätsverwaltung vom 22.11.2010 in der Fassung vom 11.2.2013 (im Folgenden: Dienstvereinbarung). Nach dem vorliegend ausschließlich streitgegenständlichen Satz 1 dieser Regelung wird die Abwesenheit eines/einer Beschäftigten aus einem anerkannt wichtigen Grund (z.B. wegen eines unumgänglichen Arztbesuchs) auf Antrag innerhalb der tägl…

Schlagworte

ARBEITSZEIT RECHTSPRECHUNG TARIFVERTRAG MITBESTIMMUNG GESETZ PERSONALVERTRETUNG VERSTÄNDNIS LEISTUNG ZEIT UNTERLAGEN ARBEITSPLATZ Die Personalvertretung Berlin