Vorrang von Gesetz und Tarifvertrag bei einer Dienstvereinbarung
Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 11 · S. 419 bis 423
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der An tragsteiler, der Gesamtpersonalrat der X-Universität, und die Beteiligte zu 1, die Kanzlerin der vorgenannten Universität, streiten über Durchführung und Auslegung von Nr. 4.2.1. der zwischen beiden geschlossenen Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit in der Zentralen Universitätsverwaltung vom 22.11.2010 in der Fassung vom 11.2.2013 (im Folgenden: Dienstvereinbarung). Nach dem vorliegend ausschließlich streitgegenständlichen Satz 1 dieser Regelung wird die Abwesenheit eines/einer Beschäftigten aus einem anerkannt wichtigen Grund (z.B. wegen eines unumgänglichen Arztbesuchs) auf Antrag innerhalb der tägl…