Steuern sparen
Haas, S.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2014 · Heft 11 · S. 76 bis 77
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gewinn aus der freiberuflichen Hebammentätigkeit ist maßgebend für die Beiträge zur gesetzlichen Renten-und Krankenversicherung. Das Finanzamt will auch seinen Teil davon haben. Das können insgesamt mehr als 50 Prozent Abgaben auf den Gewinn sein. Alle betrieblichen Ausgaben, die Sie für Ihr Unternehmen „Hebamme tätigen, mindern den Gewinn und damit im folgenden Jahr die Abgaben. Gut für den Geldbeutel ist es, wenn Sie ohne zusätzliche Kosten weitere Ausgaben geltend machen können. Jeder Euro weniger Gewinn macht sich im folgenden Jahr, wenn die Steuer fällig wird und die Abgaben neu berechnet werden, direkt…