QM in der Freiberuflichkeit Teil 8 Unfälle sind keine Zufälle
Selow, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2014 · Heft 11 · S. 78 bis 80
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die zum Unfallschutz erforderlichen Maßnahmen decken oft mehrere Bereiche ab. So vermindert der Selbstschutz der Hebamme vor Stürzen, beispielsweise durch eine bequeme und gute Fußbekleidung, gleichzeitig die Gefahr für einen Sturz während des Tragens eines Säuglings. Vorgeschriebene Maßnahmen zum Arbeitschutz bei der Beschäftigung einer Arbeitnehmerin tragen auch zum Schutz der Hebamme als Unternehmerin bei. Sie profitiert dabei sowohl, weil sie selbst ebenfalls durch die Maßnahme geschützt ist, als auch durch die Vermeidung von Arbeitsausfällen ihrer Beschäftigten.