Kostenbeitrittserklärung als Anlage zum Heimvertrag unzulässig
Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2014 · Heft 11 · S. 72
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Verbraucherverband hatte den Ver-stoß verbraucherschützender Normen gerügt, weil ein Pflegeheimbetreiber sich im Fall des Interesses an einer Kurzzeitund Verhinderungspflege von dem betreffenden Angehörigen des Pflegebedürftigen eine Verpflichtungserklärung als Anlage zum Heimvertrag unterzeichnen ließ. Darin verpflichtete sich der Angehörige ne-ben dem Bewohner zur Kostentragung. Diese Erklärung lautet wie folgt: „Der Beitretende verpflichtet sich gegenüber dem Träger, selbstständig und neben dem Pflegegast für die Verpflichtungen des Pflegegastes (z. B. Zahlungen) aus dem o. g. Vertrag sowie für alle weite…