MDK-Prüfung bei ambulanten Operationen gemäß § 115 b SGB V?
Das Krankenhaus, Berlin · 2014 · Heft 11 · S. 1077 bis 1079
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das klagende Krankenhaus war zur Erbringung von Leistungen gemäß § 115 b SGB V zugelassen. Nachdem es bei einer Versicherten der beklagten Krankenkasse eine Ausschabung der Gebärmutterschleimhaut vorgenommen hatte, stellte es unter anderem präoperative Laborleistungen sowie eine fachspezifische gynäkologische Grundpauschale in Rechnung. Die Krankenkasse lehnte die Vergütung der präoperativen Laboruntersuchungen ab und brachte anstelle der in Rechnung gestellten Grundpauschale nur die geringere Konsultationspauschale in Ansatz. In der ersten Instanz wurde die Krankenkasse zur vollständigen Zahlung der Rechnung de…