CareLit Fachartikel
Rücklagenbildung, Vermögenszuführung und Mittelverwendungsnachweis bei steuerbegünstigten Körperschaften ab 1. Januar 2014
Das Krankenhaus, Berlin · 2014 · Heft 11 · S. 1082 bis 1084
Dokument
154251
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein in der gemeinnützigkeitsrechtlichen Praxis relevantes Thema für steuerbegünstigte Körperschaften ist das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Gemäß § 55 Absatz 1 Nr. 5 Abgabenordnung (AO) sind steuerbegünstigte Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Mittel zeitnah für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke zu verwenden. Gerade dieses Gebot sowie die bestehenden Ausnahmen sind in der Praxis immer wieder ein Streitpunkt zwischen Finanzverwaltung und steuerbegünstigten Körperschaften.
Schlagworte
THERAPIE
KRANKENHAUS
KRANKENHAUSTRÄGER
RECHT
DOKUMENTATION
RECHTSPRECHUNG
SICHERHEIT
PATIENTEN
PRAXIS
FINANZVERWALTUNG
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