CareLit Fachartikel

Rücklagenbildung, Vermögenszuführung und Mittelverwendungsnachweis bei steuerbegünstigten Körperschaften ab 1. Januar 2014

Das Krankenhaus, Berlin · 2014 · Heft 11 · S. 1082 bis 1084

Dokument
154251
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2014
Jahrgang 106
Seiten
1082 bis 1084
Erschienen: 2014-11-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Ein in der gemeinnützigkeitsrechtlichen Praxis relevantes Thema für steuerbegünstigte Körperschaften ist das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Gemäß § 55 Absatz 1 Nr. 5 Abgabenordnung (AO) sind steuerbegünstigte Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Mittel zeitnah für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke zu verwenden. Gerade dieses Gebot sowie die bestehenden Ausnahmen sind in der Praxis immer wieder ein Streitpunkt zwischen Finanzverwaltung und steuerbegünstigten Körperschaften.

Schlagworte

THERAPIE KRANKENHAUS KRANKENHAUSTRÄGER RECHT DOKUMENTATION RECHTSPRECHUNG SICHERHEIT PATIENTEN PRAXIS FINANZVERWALTUNG MEDIZIN TELEFON SCHREIBEN JAHRESABSCHLUSS EINKOMMEN HÖHE