CareLit Fachartikel

Taschenkontrollen von Pflegekräften! Welchen Rechtsrahmen haben Betreiber von Pflegeeinrichtungen zu beachten?

Tuchlinski, L.; Kaminski, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 1 · S. 632 bis 634

Dokument
154255
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Tuchlinski, L.; Kaminski, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
632 bis 634
Erschienen: 2014-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

In den vergangenen Wochen und Monaten haben sich Berichte über den Diebstahl von Medikamenten in Pflegeeinrichtungen gehäuft. Diese Problematik wirft die Frage auf, welche Ermittlungs maß nahmen ein Arbeitgeber zur Aufdeckung dieser Diebstähle zulässiger-weise treffen darf. Dabei soll der Fokus auf das »klassische Mittel« einer Taschenkontrolle sowie »das moderne Mittel« einer verdeckten Videoüberwachung gelegt werden. Insbesondere das Mittel der verdeckten Videoüberwachung hat durch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2012 neuen Aufschwung bekommen.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG UNTERNEHMEN BETRIEB MITARBEITER DIEBSTAHL ZWANG POLIZEI PRAXIS ZEIT ES ARBEITSPLATZ ARBEITSVERHÄLTNIS VERHALTEN PflegeRecht