CareLit Fachartikel

Zum Rückzahlungsanspruch von Weiterbildungskosten

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 1 · S. 635 bis 642

Dokument
154256
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
635 bis 642
Erschienen: 2014-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die QuaLifizierungsvereinbarung vom 02.03.2011 stellt sich als allgemeine Geschäftsbedingung dar. Eine solche liegt vor, wenn der Arbeitgeber Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert und sie dem Arbeitnehmer bei Abschluss eines Vertrags stellt (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB). Somit ist gemäß § 310 Abs. 3 BGB die Anwendung der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB geboten.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER KOSTEN URTEIL WEITERBILDUNG RECHTSPRECHUNG ARBEIT VERHALTEN HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS FORTBILDUNG SCHREIBEN PERSONEN ZEIT ES KOSTENVERTEILUNG