CareLit Fachartikel
Zum Rückzahlungsanspruch von Weiterbildungskosten
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 1 · S. 635 bis 642
Dokument
154256
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die QuaLifizierungsvereinbarung vom 02.03.2011 stellt sich als allgemeine Geschäftsbedingung dar. Eine solche liegt vor, wenn der Arbeitgeber Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert und sie dem Arbeitnehmer bei Abschluss eines Vertrags stellt (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB). Somit ist gemäß § 310 Abs. 3 BGB die Anwendung der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB geboten.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
KOSTEN
URTEIL
WEITERBILDUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEIT
VERHALTEN
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
FORTBILDUNG
SCHREIBEN
PERSONEN
ZEIT
ES
KOSTENVERTEILUNG