CareLit Fachartikel
Zur Entfernung von Abmahnungen und Erteilung eines Zwischenzeugnisses mit einem durch Urteil festgelegten Inhalt
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 1 · S. 673 bis 686
Dokument
154260
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Generell gilt, dass ein Arbeitnehmer die Berichtigung eines Arbeitszeugnisses wie auch dessen Ergänzung verlangen kann, wenn das erteilte Zeugnis nicht den gesetzlich gebotenen Anforderungen genügt. Auch ein Arbeitszeugnis, das zwar zu allen Punkten Stellung nimmt, jedoch nicht in dem Umfang, wie das Gesetz es vorsieht, oder gegen Grundsätze der Zeugniserteilung verstößt, genügt nicht den gesetzlich gebotenen Anforderungen.
Schlagworte
ZEUGNIS
ABMAHNUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
BEURTEILUNG
URTEIL
ES
LEISTUNG
MENSCHEN
LEBEN
DOKUMENTATION
RECHTSPRECHUNG
VERHALTEN
SCHREIBEN
FORTBILDUNG
GESUNDHEITSWESEN