CareLit Fachartikel

Zur Entfernung von Abmahnungen und Erteilung eines Zwischenzeugnisses mit einem durch Urteil festgelegten Inhalt

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 1 · S. 673 bis 686

Dokument
154260
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
673 bis 686
Erschienen: 2014-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Generell gilt, dass ein Arbeitnehmer die Berichtigung eines Arbeitszeugnisses wie auch dessen Ergänzung verlangen kann, wenn das erteilte Zeugnis nicht den gesetzlich gebotenen Anforderungen genügt. Auch ein Arbeitszeugnis, das zwar zu allen Punkten Stellung nimmt, jedoch nicht in dem Umfang, wie das Gesetz es vorsieht, oder gegen Grundsätze der Zeugniserteilung verstößt, genügt nicht den gesetzlich gebotenen Anforderungen.

Schlagworte

ZEUGNIS ABMAHNUNG ARBEITNEHMER ARBEITGEBER BEURTEILUNG URTEIL ES LEISTUNG MENSCHEN LEBEN DOKUMENTATION RECHTSPRECHUNG VERHALTEN SCHREIBEN FORTBILDUNG GESUNDHEITSWESEN