CareLit Fachartikel
Mehr Geld für Mitarbeiter - aber wie viel genau?
LOOF, A.; ANDELEWSKI, U.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 11 · S. 4
Dokument
154279
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Mindestentgelt in der Pflege wird ab 1. Januar 2015 auf 9, 40 Euro pro Stunde im Westen und auf 8, 65 Euro im Osten steigen. Dies entspricht einer Erhöhung um 4, 4 Prozent bzw. 8, 1 Prozent. Allerdings bedeutet dies nicht, dass die Vergütungen aller Mitarbeiter in diesem Umfang steigen. Neben dem eigentlichen Entgelt erhalten viele Mitarbeiter auch Zulagen und Prämien. Diese sind auf das Mindestentgelt nur unter bestimmten Voraussetzungen anzurechnen.
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