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BSG-Urteil: Kassen müssen Verbandswechsel bezahlen

LEHMANN, S.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 11 · S. 11

Dokument
154286
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
LEHMANN, S.;
Ausgabe
Heft 11 / 2014
Jahrgang 17
Seiten
11
Erschienen: 2014-11-07 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Immer wieder werden Leistungen der Häuslichen Krankenpflege zur Unterstützung der Funktionssicherung der Gelenke zum Beispiel im Schulterbereich durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht gewährt. Naheliegend bei Verletzungen im Schulterbereich ist, dass der Betroffene die Leistungen nicht allein erbringen kann. Sind auch im Haushalt keine Angehörigen, die die Leistung erbringen bzw. erbringen können, hat die Krankenkasse einzutreten.

Schlagworte

KRANKENKASSE SPEZIELLE PFLEGE LEISTUNG KRANKENPFLEGE ERMÄCHTIGUNG HAUSHALT GELENKE RICHTLINIE MENSCHEN ES IMMOBILISIERUNG SCHULTER BERLIN LÖSUNGEN Care konkret Hannover