Tatsächliche und haftungsrechtliche Konsequenzen unspezifischer ärztlicher Anordnungen
Uphoff, R.; · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2014 · Heft 11 · S. 433 bis 435
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Klare Kommunikationsstrukturen gehören zu den Basisvoraussetzungen für eine funktionierende Krankenversorgung, insbesondere, wenn strukturbedingt Schnittstellen unvermeidbar sind, wie das z. B. in Krankenhäusern der Regelund Grundversorgung oder im Belegsystem der Fall sein kann. Eine Entscheidung des OLG Frankfurt aus dem Jahre 2005 (Az. : 8 U 29/04) macht deutlich, welche fatalen und auch haftungsrechtlichen Konsequenzen eine einzige Un-Präzision diesbezüglich haben kann. Die Entscheidung zeigt insbesondere anschaulich, wie das unmittelbar handelnde Pflegepersonal und der nicht präsente fachärztliche Hintergru…