Häusliche Krankenpflege eines Pflegebedürftigen in einer Wohngruppe LSG Baden-Württemberg vom 17.12.2013 (L 11 KR 4070/11)
Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 11 · S. 291 bis 292
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin macht als Rechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Ehemannes einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für häusliche Krankenpflege im Zeitraum vom 18. Eebruar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 geltend. Sie ist die Ehefrau und Erbin ihres am 12. Februar 2009 verstorbenen Ehemannes (nachfolgend Versicherter), welcher bei der Beklagten als Rentner in der Krankenversicherung der Rentner gesetzlich versichert war. Der Versicherte und die Klägerin erteilten ihrer Tochter Vorsorgevollmacht. Er litt an Demenz bei zerebraler Gefäßstörung, einer koronaren Herzerkrankung, einer chronischen venösen Insuffizienz sowie P…