Postmortaler Datenschutz im Rahmen eines DRG-Abrechnungsstreits SG Neuruppin vom 3.7.2014 (S 20 KR 283/12)
Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 11 · S. 293 bis 294
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seiner Entscheidungsfindung hat sich das SG Neuruppin an einer leitenden Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) orientiert (Az.: GS 1/06): „Ob einem Versicherten vollstationäre Krankenhausbehandlung zu gewähren ist, richtet sich allein nach den medizinischen Erfordernissen. Ermöglicht es der Gesundheitszustand des Patienten, das Behandlungsziel durch andere Maßnahmen, insbesondere durch ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege, zu erreichen, so besteht kein Anspruch auf stationäre Behandlung. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte zur Sicherstellung der ambulanten Behandlung einer B…