Steuerfreiheit von Umsätzen aus 24-Stunden-Pflege FG Rheinland-Pfalz vom 10.4.2014 (6 K 1796/13)
Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 11 · S. 295 bis 297
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Anbieter von 24-Stunden-Pflege ka sich für die Steuerfreiheit seiner Umsätze un-mittelbar auf Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst, g) der 6. EGRL berufen, auch wenn er die sogenannte 40-Prozent-Schwelle nicht erreicht (§ 4 Nr. 16 Buchst, e) UStG a.R). Für die Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter ist die 40-Prozent-Schwelle nicht anzuwenden, wenn er Verträge mit den Pflegekassen abgeschlossen hat und das Nicht-Erreichen der Schwelle nur darauf beruht, dass die Leistungen der Pflegekasse entsprechend der Pflegestufe nicht ausreichen und der zu Pflegende aufgrund seiner finanziellen Leistungsfähigkeit im…