Verbindung des Infusionszulaufschlauchs mit dem Zuführungsschlauch der InhalationsmaskeLG Dortmund vom 12.2.2014 (4 0 214/11)
Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 11 · S. 300 bis 301
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin nimmt als Miterbin der verstorbenen Patientin die Beklagte anlässlich einer ärztlichen Behandlung auf Schadensersatz in Anspruch. Vom 30. September bis 4. Oktober 2010 wurde die Pa-tientin stationär aufgrund eines lkterus auf der gastroenterologischen Abteilung im Hause der Beklagten im Rahmen einer Gallenkolik konservativ behandelt. Unter dem 7. Oktober wurde sie erneut aufgrund von linksseitigen Unterbauchschmerzen stationär in der Gastroenterologie im Hause der Beklagten aufgenommen. Am 18. Oktober wurde die Gallenblase operativ entfernt. Nach Abschluss des Eingriffs erfolgte zunächst die Verlegu…