CareLit Fachartikel

Unterlassene Anlegung eines Fixierbrettes LG Coburgvom 24.1.2014 (22 0 355/13)

Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 11 · S. 302 bis 303

Dokument
154326
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2014
Jahrgang 11
Seiten
302 bis 303
Erschienen: 2014-11-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die klagende Krankenkasse verlangt Schadensersatz aus übergegangenem Recht wegen eines Sturzes einer unter Alzheimer leidenden Bewohnerin eines Seniorenheimes. Ein MÜK-Gutachten stellte für die Bewohnerin Pflegestufe 111 fest und bescheinigt Sturzneigung und Weglauftendenz. Auf Antrag der Betreuerin genehmigte das Betreuungsgericht am 4. September 2009 Fixierungsmaßnahmen in Form des Anbringens eines Bettgitters, Gurt am Stuhl und Tisch/Brett am Stuhl. In Absprache mit der Betreuerin machte die Beklagte von der Anbringung des Fixierbrettes keinen Gebrauch, brachte aber ein Bettgitter an.

Schlagworte

MOBILIAR FIXIERUNG STURZ ENTSCHEIDUNG ZEIT PERSONAL NASE HALSWIRBEL SCHADENSERSATZ MENSCHEN LEBEN ES RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG GESETZGEBUNG Rechtsdepesche