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Grunert, D.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2014 · Heft 11 · S. 1640 bis 1641
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundsätzlich ist die Aufberei-tung von Medizinprodukten - also auch von Operationsbesteck - vom Gesetzgeber in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung geregelt. Wie diese praktisch umgesetzt werden soll, beschreibt die gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infek-tionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). In der Empfehlung werden die Inhalte benannt, die das Personal einer ZSVA in Ausbildung erlernen muss. Zum Beispiel wird verlangt, dass den Mitarbeitern „Sachkenntnis unter anderem in Instrumentenkunde s…