CareLit Fachartikel
Pflegende brauchen den Rücken frei
Fix, E.; · Neue Caritas, Freiburg · 2014 · Heft 11 · S. 25 bis 27
Dokument
154451
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
MIT DEM GESETZENTWURF zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf bessert die Bundesregierung das bestehende Familienpflegezeitgesetz nach, das vor drei Jahren in Kraft trat. Der Gesetzentwurf sieht zahlreiche Korrekturen vor. die der Deutsche Caritasverband (DCV) bei der Einführung des Gesetzes gefordert hatte. So wird die Familienpflegezeit jetzt als Rechtsanspruch ausgestaltet. Die Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeiter(inne)n sind somit nicht länger auf das Entgegenkommen ihres Arbeitgebers angewiesen, um eine Auszeit für die Pflege zu nehmen.
Schlagworte
PFLEGE
ARBEITSZEIT
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ANGEHÖRIGE
FAMILIE
RÜCKEN
BUNDESREGIERUNG
LUFT
BERATUNG
PERSONEN
NAMEN
SCHREIBEN
ARBEITSPLATZ
ZEIT
HÖHE