Die Transplantationsmedizin und der Umgang mit dem Körper
SAHM, S.; · Zeitschrift für medizinische Ethik, Ostfildern · 2014 · Heft 11 · S. 327 bis 338
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Schutz der Persönlichkeit und ihrer Rechte gilt über den Tod hinaus. Die Verletzung der Integrität des Leichnams bedarf daher einer Rechtfertigung. Im Rahmen der Organspende ist sie nach Hirntodfeststellung gegeben. Die Organentnahme und die damit verbundene Verletzung der Integrität des Leichnams sind gerechtfertigt um ihres Zieles willen: des Geschenkes des Lebens für Dritte. Gleichwohl bleibt die Grundlage des Umganges mit dem Leichnam der Respekt vor der Person des Verstorbenen. Neuere Techniken der Behandlung des Körpers zur Erhaltung der Organfunktion in der Phase vor und nach Todesfest Stellung bis zu…