CareLit Fachartikel
Für die Fehler anderer büßen
Bauer, K.; · physiopraxis, Stuttgart · 2011 · Heft 2 · S. 10 bis 12
Dokument
154612
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Patient vereinbart seine Behandlungstermine in der Regel telefonisch und bringt sein Rezept zur ersten Therapiesitzung mit. Diese Vorgehensweise birgt schon die erste Falle, in die der Therapeut tappen kann: Hat der Arzt das Rezept nicht korrekt ausgestellt, war das bisher kein Problem. Der Therapeut konnte das Rezept jederzeit vom Arzt korrigieren lassen. Und landete ein fehlerhaftes Rezept zur Abrechnung bei der Krankenkasse, schickten sie es zur Verbesserung zurück.
Schlagworte
BADEN-WÜRTTEMBERG
PATIENT
KRANKENKASSE
HAND
ARZTPRAXIS
LEISTUNG
PHYSIOTHERAPEUTEN
PATIENTEN
REZEPTE
THERAPIE
ES
PRAXIS
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VERSTÄNDNIS
ZEIT
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