Eingruppierung der Leiterin einer Kindertages-stätte Nr. 9 desTVöD-BT-V/VKA § 56, Protokollerklärung Anhangs zu der Anlage C (VKA)
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 11 · S. 648 bis 650
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ab November 1995 übertrug die Bekl. ihr die Leitung des Kindergartens G. Ab November 1999 erhielt sie Vergütung nach VergGr. TVb BAT. Zum 1. 11. 2009 leitete die Bekl. die Kl. in die Entgeltgruppe S 10 Fallgruppc 1, Stufe 6 des Tarifvertrags für die Beschäftigten im Sozialund Erziehungsdienst (Anlage C) zum TVöD über und zahlte ihr ab diesem Zeitpunkt bis zum 31. 7. 2010 Entgelt nach der Entgeltgruppe S 10, Stufe 6 TVöD-BT-V/VKA. Ab dem 1. 8. 2010 leistete sie nur noch ein Entgelt nach der Entgeltgruppe S 7 Fallgruppe 1. Von Oktober 2009 bis einschließlich Dezember 2009 waren im Kindergarten G durchschnittlich 3…