CareLit Fachartikel
Lehrervergütung - Funktionsstelle - Änderung der Schülerzahl
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 11 · S. 650 bis 651
Dokument
154646
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Angestellten stellvertretenden Schulleitern an Sekundärschulen im Land Sachsen-Anhalt steht eine Zulage nach den für beamtete Lehrkräfte geltenden Vorschriften nur an Schulen mit mehr als 360 Schülern zu. Sind die in den Lehrereingruppierungsrichtlinien in Bezug genommenen schulbezogenen besoldungsrechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf die Zulage nicht erfüllt, kann nach diesen Richtlinien einer vergleichbaren angestellten Lehrkraft die Zulage nicht durch eine Ermessensentscheidung gewährt werden.
Schlagworte
VERGÜTUNG
SACHSEN-ANHALT
LEHRER
ANGESTELLTER
SERVICE
EINGRUPPIERUNG
SCHULEN
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
ES
ZEIT
RICHTLINIE
LEISTUNG
Zeitschrift für Tarifrecht
München