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Eingruppierung eines Sachbearbeiters „Heranziehung Unterhaltspflichtiger in einem Jobcenter TVÜ/VKA§17; BAT §22, Anl. 1aVergGr.lVa

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 11 · S. 652 bis 654

Dokument
154647
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2014
Jahrgang 28
Seiten
652 bis 654
Erschienen: 2014-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der seit 1980 bei der bekl. Stadt als Verwaltungsangestellter beschäftigte Kl. ist seit 2005 als Sachbearbeiter „Festsetzung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen ursprünglich bei der ARGE, nunmehr beim Jobcenter . .. auf Grundlage des TVöD/VKA eingesetzt und wird nach EG 9 (entsprechend VergGr. IVb Fallgr. la BAT) vergütet. Mit der Klage macht er Entgelt nach EG 10 (entsprechend VergGr. IVa Fallgr. la BAT - Heraushebung zu mindestens einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus VergGr. IVb Fallgr. la) geltend. Das ArbG hat die Klage zugesprochen; die Berufung der Bekl. blieb ohne Erfolg.

Schlagworte

BAT TÄTIGKEIT EINGRUPPIERUNG LEISTUNG RECHT RECHTSPRECHUNG ES WISSEN ARBEIT EINKOMMEN GESELLSCHAFTEN BEURTEILUNG RECHTSANWÄLTE BERATUNG ENTSCHEIDUNGSFINDUNG KIND