CareLit Fachartikel

Eingruppierung eines Sozialarbeiters im Sozialpsychiatrischen Dienst (NRW) BAT § 22; TVöD/VKA Anhang zur Anlage C; PsychKG NRW§1, §12, §14

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 11 · S. 654 bis 657

Dokument
154648
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2014
Jahrgang 28
Seiten
654 bis 657
Erschienen: 2014-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Für die Eingruppierung in S 14 reiche es aus, dass diese Aufgaben in rechtserheblichem Ausmaß anfielen, da ihre Beratungstätigkeit als einheitlicher Arbeitsvorgang einzuordnen sei. Bei jeder Tätigkeit und jedem Kontakt mit dem Kunden sei die Entscheidung über die Gefahrenlage und die Einleitung von Zwangsmaßnahmen gegeben. Ab Meldung des Falles durch Dritte über den Versuch der Kontaktaufnahme und einem etwaigen Erstgespräch bis hin zur weitergehenden Beratung und Betreuung würden stets eine Gefährdungsanalyse vorgenommen und je nach Einschätzung Maßnahmen nach dem PsychKG überdacht bzw. eingeleitet werden.

Schlagworte

UNTERBRINGUNG TÄTIGKEIT ENTSCHEIDUNG EINGRUPPIERUNG STELLENBESCHREIBUNG BERATUNG KRISENINTERVENTION POLIZEI PSYCHIATRIE MENSCHEN SOZIALARBEITER RECHTSPRECHUNG AUGE ROLLE STÄDTE GANG