Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Gewährung einer Unfall-Erwerbsminderungs-rente durch die Unfallkasse des Bundes
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 11 · S. 663
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der schwerbehinderte Kl. ist seit 1985 bei den britischen Stationierungsstreitkräften auf Grundlage des TV AL II beschäftigt. Nach §46 Ziff. 2a) endet das Beschäftigungsverhältnis ohne Kündigung, wenn durch Bescheid eines Rentenversieherungsträgers festgestellt wird, dass der Arbeitnehmer erwerbsgemindert ist, mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Bescheid zugestellt wird. Der Kl. hatte im Jahr 2008 einen Arbeitsunfall erlitten, aufgrund dessen die Unfallkasse des Bundes ihm mit Bescheid vom 20.7.2011 nach einer MdE von 60% ab dem 6.7.2009 eine Verletztenrente von rund 1500 EUR bewilligte. Aufgrund öfterer A…