Heilpraktikererlaubnis nach Test
Koch, S.; · physiopraxis, Stuttgart · 2010 · Heft 2 · S. 44
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das BVerwG hebt in seiner Begründung hervor, dass Physiotherapeuten mit der Behandlung von Erkrankungen Heilkunde ausüben. Dazu sind sie ohne ärztliche Verordnung jedoch nicht berechtigt. Denn das Berufsrecht unterscheidet zwischen eigenverantwortlich tätigen Heilberufen (Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut, Heilpraktiker) sowie den Heilhilfsbzw. Gesundheitsfachberufen, zu denen auch Physiotherapeuten gehören, die zur Krankenbehandlung grundsätzlich nur aufgrund ärztlicher Verordnung befugt sind. Deren gesetzlich vorgegebenes Berufsbild sowie die darauf ausgerichtete Ausbildung betreffen die einer ärztlichen Diagnos…