Verschenken Sie Zeit?
physiopraxis, Stuttgart · 2010 · Heft 2 · S. 16 bis 18
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die AOK erklärt zum Thema Regelbehandlungszeit bei ergotherapeutischen Leistungen: „Die Zeitangaben der jeweiligen Maßnahmen sind Richtwerte und beziehen sich auf die Durchführung der Therapiemaßnahme mit dem Patienten sowie der anderen unter 2. (Umfang der Leistung) genannten Leistungen. Dabei darf die Behandlungsdauer mit dem Patienten die Mindestdauer des Richtwertes nur aus medizinischen Gründen unterschreiten. Das heißt, Ergotherapeuten haben einen gewissen Spielraum in ihrer Behandlungszeit, den sie selbst be-stimmen können, fn der Regel sind das 15 Minuten. Praxisinhaber können also entscheiden, ob sie zu…