CareLit Fachartikel
Zukunftweisendes Urteil
Groteloh, P.; · physiopraxis, Stuttgart · 2009 · Heft 6 · S. 10 bis 11
Dokument
154841
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für Masseure findet das HeilprG keine Anwendung, da Masseure keine Heilkunde ausüben und ihre Behandlung keine gesundheitlichen Schäden verursache. Denn laut VGH-Urteil ist wesentlicher Bestandteil des Begriffs „Ausübung der Heilkunde, „dass die betreffende Behandlung ärztliche (oder heilkundliche) Fachkenntnisse erfordert und dass die Behandlung gesundheitliche Schäden verursachen kann. Anders sei dies bei Physiotherapeuten. Ihre Behandlungen könnten Gesundheitsschäden herbeiführen
Schlagworte
PHYSIOTHERAPIE
THERAPIE
URTEIL
RECHT
GERICHT
BEHÖRDE
PHYSIOTHERAPEUTEN
ERGOTHERAPEUTEN
PATIENTEN
ES
DEUTSCHLAND
ARZTPRAXEN
WIRBELSÄULE
ANGST
RECHTSPRECHUNG
PRAXIS