Bewohner entscheidet mit
Knappte, A.; · Altenpflege, Hannover · 2014 · Heft 12 · S. 14 bis 15
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zunächst wird die Mitwirkung der Bewohner an der Gestaltung der Bewohnerzimmer und der Gemeinschaftsräume durch den MDK geprüft. So soll eine individuelle Gestaltung der Bewohnerzimmer mit eigenen Möbeln, persönlichen Gegenständen und anderen persönlichen Dingen möglich sein. Auch soll der Bewohner selbst über die Platzierung der Gegenstände entscheiden können. Da es sich hierbei eigentlich um eine Selbstverständlichkeit handelt und dieses Prüfkriterium bereits in den alten Begutachtungsrichtlinien enthalten war, dürfte dies in der Mehrzahl der Einrichtungen bereits gängige Praxis sein.